Satzung

Stand 29.02.2012
§ 1 Name und Sitz
Der Verein “Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch e.V.” hat seinen Sitz in Sprockhövel.
§ 2 Zweck des Vereins
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die materielle Unterstützung der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch in Sprockhövel zur Jugendförderung in Bildung und Erziehung der schulpflichtigen Kinder dieser Schule. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Lehr- und Lernmittel finanziert werden, die für besondere Aufgaben gedacht sind und die vom Schulträger aus rechtlichen Gründen nicht finanziert werden können. Der Zweck wird weiter dadurch verwirklicht, dass der Verein Finanzierungszuschüsse zu Schulwanderfahrten und besonderen schulischen Veranstaltungen leistet. 2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Sprockhövel, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung, Erziehung und Ausbildung von Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch zu verwenden hat.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Nicht volljährige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. (2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt muss der Kassiererin/dem Kassierer des Fördervereins spätestens zum letzten Schultag des laufenden Schuljahres schriftlich mitgeteilt werden.
§ 4 Organe
Organe des Vereins sind:     ​ 1. die Hauptversammlung, 2. der Vorstand.
§ 5 Hauptversammlung
(1) Zur Hauptversammlung des Vereins lädt der Vorsitzende alle Mitglieder mindestens einmal im Jahr schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen ein. Die Tagesordnung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden. (2) Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben: 1.  sie wählt den Vorstand, 2. sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und unterstützt ihn bei der Aufgabe, die sich der Verein nach § 2 dieser Satzung gesetzt hat, 3. die wählt zwei Kassenprüfer, die die Kassenführung des abgelaufenen Geschäftsjahres prüfen, 4. sie nimmt den Bericht der Kassenprüfer über die vorgenommene Prüfung entgegen und beschließt anschließend über die Entlastung des Vorstandes, 5. sie beschließt über Änderungen der Satzung. (3) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Stimmen für einen Antrag die Gegenstimmen überwiegen; Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende. (4) Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. (5) Der Vorstand oder mindestens 20 % der Vereinsmitglieder können unter schriftlicher Angabe der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangen. (6) Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Anwesenheitsliste ist diesem beizufügen.
§ 6 Vorstand
(1) Dem Vorstand gehören an: 1. der Vorsitzende / die Vorsitzende, 2. der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin, 3. der Kassierer / die Kassiererin, 4. können bis zu vier Beisitzer / Beisitzerinnen gehören. (1.1) Schulleiter und Klassenpflegschaft sind beratend für den Förderverein tätig. (2) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Vorstandes ein. Er leitet die Sitzungen und legt einmal im Jahr der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vor. Er wird durch den Geschäftsführer vertreten. (4) Der Vorsitzende ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. (5) Der Geschäftsführer hat insbesondere die Aufgabe, Verhandlungen und Schriftwechsel für den Förderverein zu führen. Er legt ein Verzeichnis der Vereinsmitglieder an. (6) Alle Vorstandsmitglieder übernehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich. (7) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. (8) Vertretungsvollmacht nach außen, sollte durch die gewählten Personen (Vorstand 1 – 3) erfolgen.
§ 7 Wahlen
(1) Bei der Wahl des Vorstandes sind getrennte Wahlgänge für die Vorstandsmitglieder erforderlich, und zwar in der Reihenfolge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4. (2) Gewählt ist, wer im 1. Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigt. (3) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. (4) Als Kassenprüfer ist gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.
§ 8 Jahresbeitrag
(1) Der Förderbeitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 01.10. jeden Jahres, oder sofort bei Eintritt, auf das Vereinskonto zu überweisen. (2) Der Mindestbeitrag wird in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr, vom 01.08. bis zum 31.07. des folgenden Jahres.
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erforderlich. (2) Bei der Auflösung des Vereins fallen alle vorhandenen Geld- und Sachwerte der Stadt Sprockhövel gem. § 2 Abs. 5 der Satzung zu. § 11 Eintragung Der “Förderverein für die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch” ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen unter VR 30411 eingetragen. § 12 Annahme der Satzung Diese Satzung wurde in der Versammlung der Vereinsgründer am 23.03.1982 mit vorstehendem Wortlaut beschlossen und tritt mit heutigem Tage in Kraft. Sprockhövel, den 23.03.1982 Änderungen der Satzung erfolgten am 02.11.2005, 05.04.2006 und am 11.03.2008. Die Satzung wurde zuletzt am 25.02.2010 geändert.

Aktuell

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