In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, kann der Eilausschuss einberufen werden. Hierbei entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer gewählten Vertretung der Eltern und Lehrkraft. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
In dieser Woche wird gezaubert. Am Freitag stehen die großen Aufführungen an.
Was steht an? | Wann? |
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Zauberaufführungen | 1733493600 06-12-2024 |