In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, kann der Eilausschuss einberufen werden. Hierbei entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer gewählten Vertretung der Eltern und Lehrkraft. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Unsere Busfahrpläne sind von Herrn Jetzkus aktualisiert worden.
Was steht an? | Wann? |
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Ausgleichstag (unterrichtsfrei) | 1728028800 04-10-2024 |