Der Eiltauschuss

In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, kann der Eilausschuss einberufen werden. Hierbei entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer gewählten Vertretung der Eltern und Lehrkraft. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 

Aktuell

Ab dem 9.2.2024 gibt es erneut eine Einschränkung bei den Schulbussen. 

Was steht an?Wann?
Tag der Arbeit1714521600 01-05-2024