Elternvertretungen

Die Basis der Arbeit an unserer Schule ist der gemeinsame Bildungs- und Erziehungsauftrag von Eltern und Lehrern. Die Entwicklung der Kinder soll in einem vertrauensvollen Umgang zwischen Eltern und Schule gemeinschaftlich positiv gestaltet werden, denn in der Grundschulzeit werden die Grundlagen für die Zukunft der Kinder gebildet 

Die formellen Kooperationsmöglichkeiten für die Eltern mit der Schule regelt das „Schulmitwirkungsgesetz“. Die hier genannten Gremien sind:

gewählte Elternvertreter (Vorsitz, Stellvertretung und ggf. Kassenwart) einer jeden Schulklasse

gewählte Elternvertreter aus den Klassenpflegschaften und die Schulleitung

    Schulleitung, gewählte Lehrkräfte, gewählte Elternvertreter

Zusätzlich finden 2-mal im Jahr Elternpflegschaftabende statt. Auf dem ersten Elternabend (ca. zwei bis drei Wochen nach Schuljahresbeginn)  werden zwei Vertreter der Eltern jeder Klasse als Klassenpflegschaft gewählt.

Einmal im Halbjahr findet außerdem ein Elternsprechtag statt. Dieser wird in Absprache mit dem/der Klassenlehrer:in organisiert. Hier haben Eltern die Gelegenheit, mit den Lehrer:innen in Einzelgesprächen über ihr Kind zu sprechen. 

Falls Sie außerhalb der Sprechtage ein Gespräch wünschen, ist das selbstverständlich auch möglich. Wenden Sie sich hierzu gerne an die Klassenlehrer:in bzw. Fachlehrer:in, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.  Die Eltern unterstützen Ihre Klassen bei der Organisation und Durchführung von Schulwanderungen, Projekten und schulischen Höhepunkten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. 

Aktuell

Ab dem 9.2.2024 gibt es erneut eine Einschränkung bei den Schulbussen. 

Was steht an?Wann?
Tag der Arbeit1714521600 01-05-2024