Hausaufgabenkonzept der GGS Börgersbruch

(Stand 2015 / Aktualisierung 08/2019 )

Das Hausaufgabenkonzept der Grundschule Börgersbruch orientiert sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen, nimmt entscheidende Grundsätze für das Kollegium in den Focus und vermittelt über den konkreten Umgang mit den Hausaufgaben Tipps für Eltern und Erzieherinnen bei dem Anfertigen von Hausaufgaben.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Sowohl im Schulgesetz des Landes NRW als auch in den ergänzenden Erlassen des Ministeriums werden die Grundlagen für das Anfertigen von Hausaufgaben erläutert. Dort heißt es:

Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. (Schulgesetz NRW § 42, Abs. 3)  

  1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die rolex datejust 116231 brfdaj zu Hause erledigt werden müssen. Hausaufgaben können

1.1     dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden;

1.2    zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind;

1.3    Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten. Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.

1.4    Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen sind nicht zulässig.

  1. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:

2.1    Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind unzulässig.

2.2.1 Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.

2.2.2 Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfs

mitteln vertraut gemacht werden.

2.3 Es empfiehlt sich, die gestellten Aufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.

  1. Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten:

3.1    Von Samstag zu Montag ist ohne Einschränkung aufgabenfrei; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt.

3.2    In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Hausaufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden.

3.3    Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

         für die Klassen 1 und 2 in  30 Minuten,

         für die Klassen 3 und 4 in  45 Minuten,

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen.

  1. Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
  2. Sinn, Ausmaß und Verteilung von Hausaufgaben sollen mit den Schülerinnen und Schülern und in den Klassenpflegschaftsversammlungen sowie in Einzelberatungen mit Eltern erörtert werden.
  3. Die Konferenzen sollen sich regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung befassen.

 

Zusammenfassende Grundsätze

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind für uns verpflichtend. Darüber hinaus ist uns wichtig hervorzuheben, dass die Hausaufgaben den Unterricht ergänzen und den individuellen Lernprozess des einzelnen Kindes unterstützen, indem das im Unterrichtsgeschehen inhaltlich behandelte Thema erneut in den Hausaufgaben aufgegriffen oder auch vertieft wird. Somit wird dem Kind dierolex datejust 41mm 116300bkso mens automatic Möglichkeit gegeben, das Erlernte im Langzeitgedächtnis abzusichern. Hausaufgaben können zudem eine Brücke zwischen Schule und Elternhaus darstellen. Die Eltern erhalten die Gelegenheit sich einen Einblick zu verschaffen, was ihr Kind lernt, welche Fortschritte es macht oder wobei ihr Kind noch Unterstützung benötigt.

Laut Erlass dürfen nur Hausaufgaben gestellt werden, die aus dem Unterricht erwachsen sind und von den Schülern selbstständig gelöst werden können. In der Grundschule wird ein Zeitaufwand von durchschnittlich 30 Minuten in den Jahrgangsstufen eins und zwei sowie 45 Minuten in den Jahrgangsstufen drei und vier angegeben. Dabei wird ein konzentriertes Arbeiten vorausgesetzt.

Umfang und Dauer der Hausaufgaben können bei den Kindern individuell differieren, so genügen bei leichten Unterrichtsinhalten nur wenige Wiederholungen, während bei schwierigen Inhalten und auch bei leistungsschwächeren Kindern stets mehrere Durchgänge notwendig sein können.

Wegen des unterschiedlichen Arbeitstempos und unterschiedlicher Leistungsfähigkeit einzelner Kinder, können Hausaufgaben differenziert aufgegeben werden, um u.a. die Lernfreude zu erhalten. Die notwendige Transparenz und den Sinn der differierenden Hausaufgaben wird den Eltern und Kindern am Elternabend bzw. im Unterricht mitgeteilt.

Generell sollte aber der tägliche Umfang der Hausaufgaben eher beschränkt bleiben auf ein geringeres Maß, denn im Fall der Hausaufgaben ist  Qualität (von Konzentration und Motivation) unbedingt höher einzuschätzen als Quantität. Die Strukturen der im Unterricht neu erlernten Inhalte können durchaus auch an weniger umfangreichen Aufgabenstellungen vertieft werden und bedürfen meist keiner zeitlich aufwändigen Übung, die sich leicht kontraproduktiv auswirken kann.

Darauf sollte bei der Bekanntgabe der Hausaufgabengepflogenheiten aufmerksam gemacht werden, um der möglichen Befürchtung entgegen zu wirken, dass bei weniger umfangreichen Hausaufgaben ein mangelnder Übungseffekt besteht bzw. die Schüler bei einer solchen Hausaufgabenpraxis „nicht genug lernen“.

Auch Einwände bei Dritt- und Viertklässlern, die Kinder müssten mit umfangreichen Hausaufgaben auf die weiterführende Schule (sprich Gymnasium) vorbereitet werden, können so zur Sprache gebracht und durch folgende Argumentation entkräftet werden:

Die Grundschule ist in sich ein abgeschlossenes System von Schule und als solches ist es der Förderung von in der Grundschule definierten Anforderungen verpflichtet und orientiert sich nicht ausschließlich an den Ansprüchen der weiterführenden Schulen.

 

Konkreter Umgang mit den Hausaufgaben

 

Hausaufgaben im Ganztag (nicht nur für Ganztagseltern interessant…)

Stand 2014/15

Jeden Tag werden mit den Kindern im Ganztag die Hausaufgaben gemacht. Die Kinder der 1. und 2. Klasse beginnen nach Unterrichtsschluss in Kleingruppen mit ihren Hausaufgaben. Ab 14 Uhr machen die Dritt- und Viertklässler in jahrgangsbezogenen Gruppen in ihren Klassenräumen ihre Hausaufgaben. Neben den Erzieherinnen stehen dazu Lehrerinnen und pädagogisch geschultes Zusatzpersonal sowie ehrenamtliche Helfer unserer Schule zur Verfügung.

Aufgrund der Teilnahme des einzelnen Kindes an AG-Angeboten, Jekits, Lesementoren,…. ist es jedoch nicht immer möglich, alle Hausaufgaben mit dem Kind zu erledigen, da Schulschluss und AG-Beginn nicht immer den nötigen Raum dafür lassen. In diesen Fällen spricht die Erzieherin mit den Eltern, um eine für das Kind entlastende Vorgehensweise zu finden.

Grundsätzlich möchten wir jedoch betonen, dass es sich bei dem Anfertigen von Hausaufgaben im Ganztag nicht um ein „Rundum-Sorglos-Paket“ handelt, sondern wir erwarten auch von den Eltern Interesse an den Aufgaben Ihres Kindes. Ein abendlicher Blick in den Tornister und in das Mitteilungsheft, anerkennende Worte über das Erreichte, eine kurze Leseübung oder das Schreiben der Lernwörter sind auch weiterhin https://www.vapewebsites.com/product/lai-wu-coke-tenn-disposable-vape-5000-puffs-watermelon-ice für den Schulerfolg unverzichtbar. Auch Kopfrechnen, das Wiederholen der Einmaleinsreihen oder der Besuch eines Museums am Wochenende, der den Unterrichtsstoff im Fach Sachkunde vertieft, wird weiterhin gewünscht. Lernen bleibt auch im Ganztag eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Familie.

Freitags ist grundsätzlich hausaufgabenfrei!

 

Die Lernzeit – neue Konzeption                        Stand 2016/17

Die Lernzeit schließt sich an die Mittagspause an. Sie umfasst für alle Schuljahre 75 Minuten. In dieser Zeit erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben, die kontrolliert und verbessert werden. Da die Zeit über den zeitlichen Ansatz für Hausaufgaben hinausgeht, finden innerhalb der Lernzeit noch Förderunterricht und unterrichtsbezogene Projekte statt. Die Förderung erfolgt in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie besonders im ersten Schuljahr im Bereich des Erstlesens und -schreibens. Natürlich gehört dazu auch die Vorbereitung auf anstehende schriftliche und mündliche Leistungsnachweise. Da in unseren Klassen projektorientiert und fächerübergreifend gearbeitet wird, vermitteln die Klassenlehrer den Kindern innerhalb der Lernzeit weitere Kompetenzen zu verschiedenen Themenbereichen.

Wichtiger Lernaspekt innerhalb der Lernzeit ist auch der selbständige Umgang mit Lerninhalten, die Entwicklung von Arbeitstechniken sowie die Selbstorganisation und der planvolle Umgang mit den Hausaufgaben.
Die Lernzeit wird in der Regel an zwei Tagen vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin und an zwei Nachmittagen von weiterem geschultem Personal begleitet.

Kinder der 3./4. Schuljahre, die ihre Hausaufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit bewältigen, beenden ihre Arbeiten in der Auffanggruppe (von 14.55-15.45 Uhr), die von Frau Greimann betreut wird.

 

Lernzeiten ab dem Schuljahr 2019/20

Immer mehr Schulen machen sich auf den Weg, Hausaufgaben zu reduzieren und schulische Lernzeiten einzurichten. Dies gilt auch für die weiterführenden Schulen.

Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 werden an der GGS Börgersbruch „Lernzeiten“ zur Erprobung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 eingeführt.

Diese Lernzeiten sind im Schulvormittag konzeptionell verankert, so dass drei Wochenstunden zusätzlich in der Stundentafel für Lernzeiten reserviert sind. Dabei wird der Schultag so rhythmisiert, dass genug Bewegungspausen für die Kinder eingehalten werden. Die Arbeitsphasen werden kindgerecht strukturiert, so dass niemand über- oder unterfordert wird. Die Lernzeiten beinhalten sowohl ein Methodentraining, wie die Erweiterung der Lernkompetenz und Arbeitsorganisation der Kinder.

Laut Schulgesetz NRW sind beispielsweise in Klasse 2 22-23 Unterrichtsstunden vorgesehen.

Zusätzlich mit 3 Stunden Lernzeit = 26 Stunden würde ein Stundenplan Klasse 2 folgendermaßen aussehen:

 

MO DI MI DO FR
8.00-8.45 X X X X X
8.45-9.30 X X X X X
10.00-10.45 Schwimmen X X Sport X
10.45-11.30 Schwimmen X X Sport X
11.45-12.30 X X Lernzeit X X
12.35-13.20 Lernzeit Lernzeit

 

Warum diese Änderung??

Ausblick: Für das kommende Schuljahr 2020/21 wird angebahnt mindestens eine Lernzeitstunde in den Stufen 3 und 4 einzurichten.

Die Grundsätze des Hausaufgabenerlasses im Schulgesetz des Landes NRW werden dabei eingehalten:

Die Lernzeit ersetzt im Prinzip die traditionellen Hausaufgaben, die aus pädagogischer Sicht wenig effektiven Einfluss auf die Lernleistung der Kinder haben. Die Lernzeiten bieten den Lehrkräften eine weitere Möglichkeit, individuell auf Schülerinnen und Schüler einzugehen und die diagnostische Arbeit zu vertiefen. In der Regel werden die Eltern durch diese Lernzeiten stark entlastet. Dennoch bleiben manche Lernaufgaben im häuslichen Bereich verortet. Diese wären beispielsweise kurze Leseübungen, automatisierende Trainingsaufgaben wie Einmaleinsreihen oder Verliebte Zahlen, Forscheraufgaben oder Recherche für den Sachunterricht.

Die Zielsetzungen des Lernzeitkonzepts lassen sich folgendermaßen beschreiben:

Damit auch Eltern einen Einblick in die Lerninhalte ihrer Kinder erhalten, werden individuelle Absprachen mit den Klassenleitungen getroffen, wie die Rückmeldung an die Elternhäuser stattfindet. So können z. B. die bearbeiteten Aufgaben am Freitag oder nach festgelegten Intervallen mit nach Hause genommen werden. Weitere Fragen zu den Lernzeiten können die jeweiligen Klassenleitungen beantworten.

 

Tipps für das Anfertigen von Hausaufgaben:  

Liebe Eltern,

der Umgang mit den Hausaufgaben erfordert unser aller Engagement, damit die Kinder möglichst viel davon profitieren und sich mit ihren Aufgaben auch ernst genommen fühlen. Kinder im Ganztag machen einen Teil der Hausaufgaben dort, dennoch bleibt manches für zu Hause zu tun. Damit Sie auch anschauliche Hilfen für den täglichen Umgang mit den Hausaufgaben an die Hand bekommen, wird es im Folgenden ganz konkret:

 

„Hilf mir, es selbst zu tun.“

Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder von Anfang an ihre Hausaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich erledigen. Seien Sie für eventuelle Fragen Ihrer Kinder in der Nähe erreichbar, aber setzen Sie sich nicht daneben. Lassen Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen die Aufgabenstellung von Ihrem Kind erklären.

„Was hab‘ ich auf?“

Damit Sie wissen, welche Hausaufgaben Ihr Kind erledigen muss, gibt es folgende Regelungen:

Ab Klasse 1 befinden sich die Hausaufgaben im Eckspanner und werden, wenn sie erledigt sind, von den Eltern in die entsprechenden Mappen geheftet (Sprache: rot; Mathematik: blau; Sachunterricht: grün). Dies gilt auch für die Eltern, deren Kinder die Hausaufgaben im Ganztag erledigen.

Ab Klasse 1 schreiben die Kinder die Aufgaben in ihr Logbuch.

Bei der Kontrolle der Hausaufgaben im Ganztag gibt es folgende Regelung:

Ein Namenszeichen unter der Hausaufgabe bedeutet: Die Aufgabe ist vollständig erledigt, wurde aber nur stichprobenartig kontrolliert und kann deshalb noch einzelne Fehler enthalten.

Bei sonstigen Besonderheiten steht ein Vermerk unter der Aufgabe, der auf die Probleme hinweist und sie ggf.  erläutert.

„Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an.“

Wenn Ihr Kind die Hausaufgaben zu Hause erledigt, finden Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die ideale Zeit für die Hausaufgaben heraus und achten Sie darauf, dass diese auch eingehalten wird. Bei zusätzlichen Terminen am Nachmittag legen Sie mit Ihrem Kind den Zeitpunkt für den Beginn an diesem Tag fest.

„In der Ruhe liegt die Kraft.“

Im Ganztag arbeiten die Kinder in Hausaufgabenräumen, achten Sie auch zu Hause darauf, dass für die Erledigung der Hausaufgaben Ihrem Kind ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sorgen Sie dafür, dass Störungen (z.B. durch Geschwister) und eine unnötige Geräuschkulisse (Fernseher oder Radio) vermieden werden.

„Ordnung ist das halbe Leben.“

Die für die Hausaufgaben benötigten Materialien und Schreibwerkzeuge (Stifte, Buntstifte, Lineal, Radiergummi Spitzer, Füller, Fineliner usw.) sollte Ihr Kind eigenverantwortlich herauslegen und anschließend für den nächsten Unterrichtstag wieder ordnungsgemäß einpacken. Kontrollieren Sie immer wieder, ob alle Materialien vorhanden sind. Alle Hausaufgaben sollten gewissenhaft und ordentlich erledigt und mit Datum versehen werden.

„Das war aber viel heute!“

Legen Sie mit Ihrem Kind eine Zeit fest, wann es die Hausaufgaben erledigt haben sollte. Geben Sie der Lehrerin gegebenenfalls über das Mitteilungsheft Bescheid, wenn Ihr Kind trotz konzentrierten Arbeitens nicht alle Aufgaben erledigen konnte. Die Arbeitszeit sollte im 1. und 2. Schuljahr 30 Minuten und im 3. Und 4. Schuljahr 45 Minuten nicht überschreiten. Im Ganztag achten die Erzieher/innen auf die Einhaltung der Arbeitszeit und halten ggf. mit Ihnen Rücksprache. Hat Ihr Kind die Arbeitszeit im Ganztag konzentriert genutzt, müssen fehlende Aufgaben nicht zu Hause nachgearbeitet werden.

„Kinder sind anders.“ oder: „Jedes Kind ist einzigartig!“

Nicht jede Hausaufgabe für jedes Kind ist gleich. Die Lehrerin trifft im Einzelnen unterschiedliche Absprachen mit Ihrem Kind, was Art und Menge der Hausaufgaben sowie die Schriftart und die Lineatur angeht.

„Und sie merkt es doch!“

Die Hausaufgaben werden in unterschiedlichen Zeitabständen und auf unterschiedliche Art und Weise kontrolliert und auf Vollständigkeit überprüft.